Archiv für Behörde

Bautenstandanzeige und Abnahmeberichte

Wir haben mal wieder Post von ProHaus erhalten. Uns wurde bestätigt, dass die Baugenehmigung bei ProHaus eingegangen sei. Außerdem wurden wir noch mal darauf hingewiesen, dass wir uns verpflichtet haben, den entsprechenden Bautenstand bei Vorliegen der Voraussetzung bei ProHaus anzuzeigen. Nach dieser Anzeige wird dann ein Termin vereinbart, bei dem sogenannte Abnahmeberichte angefertigt werden. Diese Berichte haben wir damals schon als Vordrucke von unserem Architekten bei dem Planungsgespräch ausgehändigt bekommen. Die Abnahmeberichte werden erstellt, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten und um Baumängel früh zu erkennen.

Die Abnahmeberichte sollte man unbedingt in Anspruch nehmen, da ansonsten ProHaus jeden Garantieanspruch für nicht selbst erstellte, nicht abgenommene Bauteile, ablehnen kann.

Dem Schreiben lag auch noch unsere „Mitteilung Baubeginn eines freigestellten Bauvorhabens nach § 67 BauO NRW“, von ProHaus nun ausgefüllt und unterschrieben, bei. Diese Mitteilung bzw. Anzeige müssen wir eine Woche vor dem betreffenden Termin dem Bauordnungsamt einreichen.

Post aus Dortmund: Auskunft über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung

Na super. Und auf diesen Blödsinn haben wir jetzt so lange gewartet? Also, als aufmerksame Leser habt Ihr ja bestimmt in unserem Artikel vom 20.05.2010 gelesen, dass wir die Abteilung „Bergbau und Energie in NRW“ der Bezirksregierung in Arnsberg angeschrieben haben, um uns über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung zu informieren. Heute haben wir die Antwort auf unsere Anfrage erhalten. Kurz zusammengefaßt müssen wir unser Anfrage an die im Schreiben genannte Bergwerkseigentümerinnen richten. In unserem Fall liegt das Baugrundstück aber in zwei Bergwerksfeldern – eines über dem Steinkohle verliehenen und eines über dem Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld. Die Behörde hat uns also zwei neue Anschriften zugeschickt, wo wir uns jetzt also noch mal separat um eine Auskunft bemühen müssen. Seltsamerweise lag dem Schreiben aber keine Rechnung bei… Sehr auffällig.

Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser

Brief Antrag StädteRegion Aachen Untere WasserbehördeMittlerweile hat ProHaus uns den von uns zugesendeten Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser an die StädteRegion Aachen (Untere Wasserbehörde) ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben zurück gesendet. Wir haben jetzt die letzten Details ergänzt, den Antrag unterschrieben und werden Ihn Morgen bei der Post einwerfen. Dann sind wir mal gespannt, wie lange eine Antwort auf sich warten lässt und ob alles korrekt ist und von der Behörde auch akzeptiert wird.

Den Antrag auf Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage zur Herstellung einer Grundstücksanschlussleitung für unser Grundstück, der an die WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH geht, können wir leider noch nicht wegschicken, weil wir auf diesem noch eine zugelassene Tiefbaufirma eintragen müssen, die satzungsgemäß den beantragten Anschluss herstellen kann. Aber auch diesen Antrag haben wir von ProHaus bereits wieder mit den zugehörigen Anlagen zurück erhalten. Da muss man ProHaus bisher mal ein Löbchen aussprechen. Was solche Angelegenheiten angeht, sind die wirklich flott. Wir hoffen, dass das beim weiteren Verlauf des Baus so beibleibt.

Antrag auf Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage

Vor einer Woche haben wir beim Tiefbauamt der Stadt Eschweiler den von ProHaus erstellten Entwässerungsantrag inkl. aller zugehörigen Anlagen eingereicht. Heute hatten wir dann von der WBE, den Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH, Abteilung Entwässerung, ein schickes grünes Schreiben in der Post. Bezugnehmend auf unseren eingereichten Entwässerungsantrag wurde uns mitgeteilt, dass wir einen Antrag zur Herstellung einer Grundstückanschlussleitung an die öffentliche Kanalisation benötigen. „OK, haben wir den nicht letzte Woche da abgegeben?“ waren dabei unsere Gedanken. Nun gut… Außerdem müssen wir einen weiteren Antrag, nämlich auf Versickerung von Niederschlagwasser an die Untere Wasserbehörde der StädteRegion Aachen stellen.

Die zugehörigen Anträge und unser vorheriger Entwässerungsantrag lagen dem Schreiben bei. Also müssen wir jetzt wohl zwei andere / neue Anträge ausfüllen, da der Antrag von ProHaus der Behörde wohl nicht (aus)gereicht hat – typisch Deutschland halt.

Grundbucheintragung: Wir sind Eigentümer

Deckblatt Urschrift NotarvertragAuch unser Notar hat uns mal wieder geschrieben und so wie es aussieht auch zum letzten Mal, denn ich zitiere mal eine Textpassage im Anschreiben, unser Grundstückskauf ist „notariell und grundbuchlich erledigt“. Hurra! Jetzt haben wir es auch Schwarz auf Weiß oder um es behördlich auszudrücken, wir haben die „Eintragungsbekanntmachung nach §§ 55 Grundbuchordnung (GBO)“ vom Grundbuchamt erhalten. Ist ansich nicht wirklich spannend, denn man erhält ein paar Blätter, auf denen fast nichts ‚draufsteht ausser dem Eigentumswechsel bzw. den vorherigen Eigentümer und dem neuen Eigentümer -WIR!! 🙂

Außerdem haben wir einen schicken Notarvertrag bzw. Kaufvertrag im Original mit Siegel und Bändchen vom Notar erhalten. Doll! Können wir also jetzt wegheften… und uns immer wieder angucken.

Wir haben eine Hausnummer

Irgendwie schon jeck: Für alles gibt es eine Verordnung und Paragraphen. Das trifft auch auf die Vergabe von Hausnummern zu. Gemäß § 10 der Eschweiler Straßenverordnung wurde für unseren Neubau nämlich die Hausnummer

Hausnummer 14

festgesetzt. Diese muss spätestens bis zum Einzug unmittelbar neben dem Haupteingang in Höhe der Oberkante der Haustüre angebracht werden. Außerdem muss das Hausnummernschild gut lesbar und aus haltbarem Material sein! Kein Witz, so steht es im „Hausnummerierung Ihres Wohnhauses“-Schreiben der Stadt Eschweiler.

Wir haben so früh gar nicht mit einer Hausnummer gerechnet. Aber irgendwie cool… Tja, jetzt wissen wir auch endlich ganz genau, wo wir wohnen werden.

Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW & Baustellenschild

Man sind die schnell. Am Dienstag Morgen habe ich bei der Stadt Eschweiler erst den Bauantrag in zweifacher Ausfertigung abgegeben und heute hatten wir schon wieder Post von der Stadtverwaltung. Zum einen befand sich darin ein Gebührenbescheid für das Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Vorzeitige Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll“. Uns wurde also wunschgemäß mitgeteilt – ich zitiere, „dass seitens der Stadt Eschweiler nicht beabsichtigt ist, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.“

Hurra! Und jetzt wissen wir auch, was mit dem „grünen Punkt“ gemeint ist. Guckt es euch doch einfach selber mal an:

Baustellenschild entfremdet kleiner

Da die Stadt soooo schnell war, haben wir auch ganz flott die geforderten Gebühren (50,– €) überwiesen – damit wir gar nicht erst aus der Übung kommen… Jetzt müssen nur noch 14 Tage vergehen und wir dürfen mit dem Bau beginnen. Das heißt frühestens am 12. August könnte der Bagger kommen.

Und wieder Post von der Gerichtskasse Köln

Na, die haben ja lange nichts mehr von sich hören lassen. Wir wundern uns inzwischen schon, wie langsam sich so manche (Behörden-)Räder drehen. Das Bezahlen des Grundstücks ist mittlerweile schon zwanzig Tage her und immer noch haben wir keinen Nachweis in Form eines Grundbuchauszuges. Gestern hatten wir dann mal wieder Post von der Gerichtskasse Köln im Briefkasten liegen. Im Umschlag befindet sich mal wieder eine Rechnung – was auch sonst. Dieses Mal müssen wir die Streichung der Vormerkung im Grundbuch, die beglaubigte Kopie der Abschrift und das Eintragen (unseres Namens) im Grundbuch bezahlen. Macht in Summe knapp 200,– €. Ist doch klasse, oder? Erst bezahlen wir, damit wir im Grundbuch vorgemerkt werden und dann noch mal, damit das gestrichen wird und wir als Eigentümer eingetragen werden können. Naja, den Betrag haben wir dann flott überwiesen. Mal sehen, wie flott wir den Nachweis über unseren Grundstücksbesitz von denen erhalten.

Kanalanschluß beim Tiefbauamt beantragt

Nachdem ich zuvor den Bauantrag abgegeben hatte ging es dann auch direkt ‚rüber ins nächste Büro (OK, es war dann doch noch am anderen Ende des Flures) zum sogenannten „Tiefbau- und Grünflächenamt“ der Stadt Eschweiler. Dort reichte ich den am vergangenen Freitag von ProHaus erhaltenen zweifachen Antrag für den Kanalanschluß ein. Auch hier wurde man freundlich beraten. Auffällig! 🙂

Nach Sichtung der Unterlagen und des Lageplans wurde mir noch mitgeteilt, dass wir nachdem der Bauantrag vom Bauamt genehmigt worden ist, dann auch vom Tiefbauamt ein entsprechendes Schreiben bzgl. des Kanalanschlusses erhalten.

Bauantrag abgegeben

Schriftzug Rathaus der Stadt EschweilerNachdem wir am vergangenen Freitag die gesamten Unterlagen von ProHaus erhalten haben und die letzten Fragen gestern telefonisch geklärt werden konnten und wir gestern Abend eine halbe Stunde lang alle Belege unterschrieben haben, war ich heute Morgen bei der Stadt Eschweiler in der Bauordnungsabteilung, um dort unseren Bauantrag abzugeben. Bei der Stadt Eschweiler scheinen irgendwie alle Leute total nett zu sein, was für eine Stadtverwaltung doch recht ungewöhnlich ist. Aber bisher hatten wir immer persönlich mit netten Leuten zu tun. So macht das Ganze auch viel mehr Spaß…

Eingang Stadtverwaltung EschweilerJetzt müssen wir nur noch die Bescheinigung des Eingangs der Baugenehmigung (O-Ton: „mit grünem Punkt“ – was immer das zu bedeuten hat) abwarten. Danach dürfen wir nach 14 Tagen quasi mit dem Bau beginnen. Das ist durch die ebenfalls beantragte Mitteilung nach § 67 Abs. 2 Satz 3 BauO NRW möglich. Dieser Antrag ist natürlich wiederum gebührenpflichtig. In unserem Fall werden dafür 50,– €uro anfallen.

Jetzt hoffen wir einfach mal, dass die Unterlagen vollständig und korrekt sind, damit wir zügig mit dem Bau beginnen können.

Gebühr für Vorkausrechtbescheinigung

Jeder hält bereitwillig die Hände auf, wenn jemand bauen will. Natürlich auch bei uns. Für die einer sogenannten Vorkaufsrechtbescheinigung wird bei der Stadt eine Verwaltungsgebühr fällig. In unserem Fall beträgt diese 17,– €. Fälligkeit: Sofort!

Na gut, wenn man uns so nett bittet… 🙂 Also wieder Geld für ein bischen Papier überweisen. Langsam bekommen wir Übung darin…

Grunderwerbsteuer – Post vom Finanzamt

Heute hatten wir zwei Rechnungen vom Finanzamt Aachen-Stadt im Briefkasten liegen. Warum man die nicht in einem Umschlag verschickt weiß wohl nur der Fiskus. Aber das sind ja nur unsere Steuergelder, die da vergeudet werden. Wenn man sich aber den Bescheid anguckt – vor allem der geforderte Betrag – dann weiß man auch, warum man jedes Blatt in einem eigenen Umschlag versendet…

Aber der geforderte Betrag ist natürlich keine Überraschung, denn die geforderten 3,5% vom Grundstückspreis sind ja kein Geheimnis. Was uns verwundert ist der ungewöhnlich lange Zeitraum, der uns zur Verfügung gestellt wurde, um den Steuerbetrag zu begleichen – mehr als einen Monat! Wow…

Notarrechnung ist da

Hurra… 🙁 Die nächste dicke Rechnung flattert ins Haus. Diese Rechnung vom Notar ist da. Na dann zücken wir mal wieder flott das Portemonnaie und zahlen über 1.000 €. Und das für ein bisschen Papier. Aber geschockt sind wir nicht, da wir ja wussten, was auf uns zukommt. Trotzdem Wahnsinn, was man alles bezahlen muss und wer da überall die Hände weit aufhält. Aber so wird das wohl die nächsten Monate weiter gehen… *seufz

Aber wir haben nicht nur die Rechnung, sondern auch ein klein wenig Papier in Form von einer unbeglaubigten Abschrift des beurkundeten Kaufvertrages erhalten. Die beglaubigte Abschrift ist jetzt erst einmal zu unserer Bank gegangen – was ein ganz normaler Vorgang ist.

Notartermin

Heute war es dann endlich so weit. Wir hatten unseren Notartermin, bei dem wir das Grundstück gekauft haben. Um 16:30 Uhr haben sich der Verkäufer samt Sohn und Frau und wir beim Notar in Eschweiler getroffen. Nachdem wir an der Anmeldung zuerst unseren jeweiligen Ausweis abgegebn hatten, konnten wir noch mal im Warteraum Platz nehmen, wo wir dann noch ein wenig Small-Talk gehalten haben. Dann ging es nach ein paar Minuten in einen Raum mit einem großen Tisch und sechs Stühlen. Wir wurden vom Notar begrüßt und nahmen dann alle Platz. Dann enthielten wir einen neuen Entwurf des Notarvetrages, indem es ein paar kleine Änderungen zu unserem bisherigen Entwurf gegeben hat, da ja mittlerweile bereits die Teilung des Grundstücks erfolgt ist sind alle Passagen, die zuvor dies beschrieben haben, heraus geflogen. Nichts desto trotz haben wir beide Entwürfe nebeneinander gelegt (sicher ist sicher) und verglichen. Der Notar hat dann den gesamten Vetrag vorgelesen. Kleine Fehler und Anmerkungen wurden von dem Notar dann direkt handschriftlich korrigiert. Durch unseren Beratungstermin beim Rechtsanwalt letzter Woche, wussten wir auch immer entsprechend, was welche Aussage bzw. Paragraph zu bedeuten hat. Wahnsinn, wie schnell manche  Menschen (vor-)lesen können. 🙂

Zu guter letzt haben wir vier (der Verkäufer, der Notar, Jenny und ich) das Ganze dann noch unterschrieben und das war es dann auch schon. Wir bekommen nun irgendwann eine korrigierte Abschrift des Vertrages. Der ganze Rest läuft jetzt mehr oder weniger fast von alleine. In einem Monat wird wohl alles über die Bühne sein und wir als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.

Auszug aus dem Kanalkataster (Tiefbauamt)

MMMhhhh, vielleicht liest das Tiefbauamt ja tatsächlich auch diesen/unseren Blog, denn ein paar Stunden nach der Veröffentlichung des vorhergegangenen Artikels trudelte die langersehnte eMail mit dem Auszug aus dem Kanalkataster bei uns im eMail-Postfach ein. Oder aber euer Daumendrücken hat spontan geholfen. Nun gut, dann werde ich das bei zukünftigen Problemen wiederholen. 😉