Archiv für Mai 20, 2010

Auskunft über bergbauliche Verhältnisse und Bergschadensgefährdung

Eine anstehende Aufgabe war es, die Bezirksregierung in Arnsberg anzuschreiben, genauer gesagt Abteilung 8 „Bergbau und Energie in NRW“. Dort kann man die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung erfragen, wenn man Eigentümer des Grundstücks ist. Ist man das (noch) nicht, so benötigt man für diese Anfrage zumindest eine Vollmacht des gegenwärtigen Eigentümers. Natürlich wird hierfür u.U. auch noch eine Verwaltungsbegühr anfallen. Wir sind ja mal auf die Antwort und auf die ggf. anfallenden Kosten gespannt. Aber der Architekt hat uns schon vorgewarnt, dass die Antwort bis zu drei Monaten dauern kann.