Archiv für Juni 26, 2010

Gebühr für Vorkausrechtbescheinigung

Jeder hält bereitwillig die Hände auf, wenn jemand bauen will. Natürlich auch bei uns. Für die einer sogenannten Vorkaufsrechtbescheinigung wird bei der Stadt eine Verwaltungsgebühr fällig. In unserem Fall beträgt diese 17,– €. Fälligkeit: Sofort!

Na gut, wenn man uns so nett bittet… 🙂 Also wieder Geld für ein bischen Papier überweisen. Langsam bekommen wir Übung darin…

Und täglich grüßt der Notar

Im Moment bekommen wir fast täglich Post vom Notar. Heute erhielten wir die Bestätigung, dass Ihm die vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen. Diese Bestätigung nennt man auch die sogenannte Fälligkeitsmitteilung. In ihr steht die Kaufvertragsnummer und die Bankverbindung des Verkäufers ‚drin. Das war es dann aber auch schon fast. Eine Kopie dieses Schreibens geht vom Notar aus auch dirket zum Verkäufer. Wir werden das Schreiben jetzt noch unserer Bank zukommen lassen… Es geht voran!