Archiv für Juli 27, 2010

Und wieder Post von der Gerichtskasse Köln

Na, die haben ja lange nichts mehr von sich hören lassen. Wir wundern uns inzwischen schon, wie langsam sich so manche (Behörden-)Räder drehen. Das Bezahlen des Grundstücks ist mittlerweile schon zwanzig Tage her und immer noch haben wir keinen Nachweis in Form eines Grundbuchauszuges. Gestern hatten wir dann mal wieder Post von der Gerichtskasse Köln im Briefkasten liegen. Im Umschlag befindet sich mal wieder eine Rechnung – was auch sonst. Dieses Mal müssen wir die Streichung der Vormerkung im Grundbuch, die beglaubigte Kopie der Abschrift und das Eintragen (unseres Namens) im Grundbuch bezahlen. Macht in Summe knapp 200,– €. Ist doch klasse, oder? Erst bezahlen wir, damit wir im Grundbuch vorgemerkt werden und dann noch mal, damit das gestrichen wird und wir als Eigentümer eingetragen werden können. Naja, den Betrag haben wir dann flott überwiesen. Mal sehen, wie flott wir den Nachweis über unseren Grundstücksbesitz von denen erhalten.

Kanalanschluß beim Tiefbauamt beantragt

Nachdem ich zuvor den Bauantrag abgegeben hatte ging es dann auch direkt ‚rüber ins nächste Büro (OK, es war dann doch noch am anderen Ende des Flures) zum sogenannten „Tiefbau- und Grünflächenamt“ der Stadt Eschweiler. Dort reichte ich den am vergangenen Freitag von ProHaus erhaltenen zweifachen Antrag für den Kanalanschluß ein. Auch hier wurde man freundlich beraten. Auffällig! 🙂

Nach Sichtung der Unterlagen und des Lageplans wurde mir noch mitgeteilt, dass wir nachdem der Bauantrag vom Bauamt genehmigt worden ist, dann auch vom Tiefbauamt ein entsprechendes Schreiben bzgl. des Kanalanschlusses erhalten.

Bauantrag abgegeben

Schriftzug Rathaus der Stadt EschweilerNachdem wir am vergangenen Freitag die gesamten Unterlagen von ProHaus erhalten haben und die letzten Fragen gestern telefonisch geklärt werden konnten und wir gestern Abend eine halbe Stunde lang alle Belege unterschrieben haben, war ich heute Morgen bei der Stadt Eschweiler in der Bauordnungsabteilung, um dort unseren Bauantrag abzugeben. Bei der Stadt Eschweiler scheinen irgendwie alle Leute total nett zu sein, was für eine Stadtverwaltung doch recht ungewöhnlich ist. Aber bisher hatten wir immer persönlich mit netten Leuten zu tun. So macht das Ganze auch viel mehr Spaß…

Eingang Stadtverwaltung EschweilerJetzt müssen wir nur noch die Bescheinigung des Eingangs der Baugenehmigung (O-Ton: „mit grünem Punkt“ – was immer das zu bedeuten hat) abwarten. Danach dürfen wir nach 14 Tagen quasi mit dem Bau beginnen. Das ist durch die ebenfalls beantragte Mitteilung nach § 67 Abs. 2 Satz 3 BauO NRW möglich. Dieser Antrag ist natürlich wiederum gebührenpflichtig. In unserem Fall werden dafür 50,– €uro anfallen.

Jetzt hoffen wir einfach mal, dass die Unterlagen vollständig und korrekt sind, damit wir zügig mit dem Bau beginnen können.