Archiv für September 28, 2010

Mitteilung Baubeginn eines freigestellten Bauvorhabens nach § 67 BauO NRW

Brief an die Untere Bauaufsichtsbehörde
Eine Woche vor Beginn des Bauvorhabens müssen wir unserer zuständigen Bauaufsichtsbehörde dies mit einem entsprechendem Formular anzeigen. In diesem Formular werden neben unserer Anschrift, den Angaben zum Grundstück (Flur, Flurstück, etc.) noch die Unterschriften des bestellten Bauleiters, des bestellten Fachbauleiters, des staatlich anerkannten Sachverständigen und des Bauherren benötigt. Außerdem ist ein amtlicher Nachweis über die Einhaltung der erforderlichen Grenzabstände sowie die Höhenlagen des Gebäudes beizulegen. Diesen haben wir von unserem Vermesser erhalten.