Beseitigung des Niederschlagswasser

Unglaublich! Heute haben wir Post von der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen erhalten. Um euch noch mal kurz auf den letzten Stand der Dinge zu bringen: Wir hatten von ProHaus einen Antrag auf Entwässerung erhalten und diesen beim Tiefbauamt eingereicht. Nach einigen Tagen haben wir diesen Antrag wieder zurückerhalten und zwei neue bzw. andere separate Anträge erhalten, die dann an zwei unterschiedlichen Stellen gesendet werden mussten. Der eine Antrag ging an die o.g. Untere Wasserbehörde. Tja, und was soll ich sagen: diese Behörde hat uns den Antrag wieder zurückgesendet, da – ich zitiere „noch einige Unterlagen und Angaben“ fehlen. Langeweile und nichts im Fernsehen, was macht man? Richtig – man füllt immer wieder neue lustige Anträge für ein und die selbe Geschichte aus. Aber es wird noch viel viel lustiger (Anmerkung: Wir finden das nicht wirklich lustig!) Für den Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Gewässerbenutzung durch Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser müssen wir folgende Unterlagen in 4-facher Ausfertigung einreichen:

  • Antragsvordruck mit allen möglichen Angaben und Unterschriften
  • Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5000, auf der wir das Grundstück, auf dem sich die Anlage befindet markieren sollen. Außerdem sollen wir noch den Rechts- und Hochwert (7-stellig) der Einleitstelle angeben  Ja nee, ist klar…
  • Katasterplan im Maßstab 1:500 mit Angaben von Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Lageplan mindestens im Maßstab 1:500 mit
    • Darstellung der vorhandenen und geplanten Gebäude
    • farbliche Markierung der Dachflächen und sonstiger befestigter Flächen, die entwässert werden
    • Darstellung der Leitungsführung von Fallrohren, Drain-Rinnen, Bodeneinläufe, ober- und/oder unterirdische Leitungen für Niederschlagwasser
    • Lage von Speicherbecken also unsere Zisterne
    • Lage von Schlammfängen / Absetzeinrichtungen (falls vorhanden) Nöö
    • Lage von Kontroll-, Sammel- und/oder Pumpenschächten also unsere Revisionsschächte
    • Lage der Niederschlagswasserbehandlungsanlage Keine Ahnung was die hier meinen.
    • Lage der Versickerungsanlage bei Einleitung in das Grundwasser und
    • sofern ein Gutachten erstellt wurde, Lage des Sondierungspunktes bzw. des Sickerversuches. Ich hoffe, hier reicht unser Bodengutachten und die Rigolenberechnung aus.
  • Zeichnerische Unterlagen mindestens im Maßstab 1:100
    • bei Einleitung in das Grundwasser: Grundriss und Schnittzeichnung der Versickerungsanlage mit Maßangaben
  • Hydraulische Berechnung / Bemessung als Nachweis, dass die Versickerungsanlage die (zusätzlich) anfallenden Niederschlagswässer schadlos versickern kann. Die hydraulische Berechnung/Bemessung für die Einleitung in das Grundwasser muss zusätzlich folgende Angaben erhalten:
    • Hydrogeologisches Gutachten mit Schichtenverzeichnis, Sickerversuch(en), Bestimmung des kf-Wertes, Abstand der geplanten Versickerung zum mittleren höchsten Grundwasserstand.Nee, is klar. Sonst noch was…? *kopfschüttel
    • Bemessung der Versickerungsanlage gemäß DWA – A 138

Der Hammer ist auch folgender Satz im Anschreiben: „Wenn Sie das Merkblatt Punkt für Punkt durchgehen und beachten, können Sie bei der Antragstellung nichts vergessen.“ Thanks for the info! Warum bekommen wir denn vorher den Antrag ohne Merkblatt? Und welcher Normalsterbliche soll das oben geforderte denn alles erbringen können? Sollen wir jetzt noch ein extra Gutachten erstellen lassen oder reicht die Rigolen-Berechnung vom Bodengutachter aus? Gibt es noch weitere „Opfer“ wie wir, die diesen extremen Hick-Hack veranstalten müssen? Wir sind mal sehr gespannt, wo wir jetzt den ganzen Blödsinn herbekommen sollen/werden und wie oft wir noch irgendwelche Anträge NUR FÜR DIE VERSICKERUNG ausfüllen müssen. Mal schauen, was sich die Behörde noch so an Hürden einfallen lässt. So macht es richtig Spaß zu bauen (Anmerkung eines Arbeitskollegen: Das ist einer der Gründe, warum ich nie bauen werde.).

3 Kommentare bisher »

  1. Tanja & Enrico sagt

    am 1. September 2010 @ 13:19

    Da hilf nur ruhig bleiben und durchatmen ; )

    In solchen Fällen bin ich immer direkt zu der Behörde gefahren. Die Sachbearbeiter waren immer freundlich und hilfsbereit. Meistens werden auch nicht alle Dokumente benötigt und wenn man die Sache erklärt bekommt, ist alles gar nicht mehr so kompliziert.

  2. Stephan H. sagt

    am 2. September 2010 @ 08:14

    Da wir unser Niederschlagswasser nicht in die öffentliche Kanalisation leiten dürfen,mussten wir ein Versickerungs Gutachten erstellen lassen, dass dann mal eben 500€ gekostet hat, in dem ersichtlich ist dass unser Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert.

  3. Bautagebuch Fronhoven » 2x DIN A4 Ausdruck = 18,75 € sagt

    am 9. September 2010 @ 21:31

    […] Wasserbehörde müssen wir einiges an Unterlagen zusammen stellen – siehe dazu auch den Artikel vom 01.09.2010. Zwei Punkte bzw. Dokumente die gefordert sind, konnten wir vom Katasteramt der StädteRegion […]

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