EBV & RWE: Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen

Juhuuuu… Heute ist ein guter Tag – ein sehr guter Tag! Noch bevor ich zum vereinbarten Zeitpunkt mich erneut bei der RWE telefonisch melden sollte, meldete sich die Sachbearbeiterin bei mir telefonisch. Daumen hoch! Ich wurde nochmals auf den Bebauungsplan hingewiesen, befragt, ob wir ein Bodengutachten haben erstellen lassen und ich habe die Anweisung erhalten, dass wir zur planerischen eingezeichneten Abbaukante mindestens 10 Meter Abstand halten müssen (was wir ja eh mit dicken Bonusabstand einhalten). Weitere „Auflagen“ gibt es zur Bebauung laut RWE nicht. *freu Das zugehörige schriftliche Dokument sei jetzt noch auf dem internen Postweg unterwegs und wenn alles gut verläuft, könnten wir Mitte/Ende nächster Woche damit per Post rechnen. Mir ist echt ein Stein vom Herzen gefallen. Jetzt blieb ja nur noch abzuwarten, was die EBV so schreibt und wann dieses Schreiben denn nun endlich bei uns eintrudelt.

Als ich dann von der Arbeit nach Hause kam, zeigte mir Jenny freudestrahlend einen Briefumschlag mit Absender EBV. Ich zitiere:

…dem obigen Bauvorhaben verlangen wir keine Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen gegen Bergschäden, da aus heutiger Sicht in Zukunft mit einem von uns vertretenden Steinkohleabbau nicht mehr zu rechnen ist.

Also, alles steht auf GRÜN für den Kellerbau bzw. für das Ausheben der Baugrube. Manno Mann – auf einmal geht alles ganz schnell… Dann hoffen wir mal, dass dieser sehr schöne Trend anhält und sich das weiterhin so gut entwickelt… So, jetzt werden wir diese frohe Botschaft mal an ProHaus bzw. den Architekten und Kellerbauer weitergeben.

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