BG Bau – Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Heute haben wir ein Schreiben der BG Bau aus Wuppertal erhalten. Die BG Bau muss unter bestimmten Voraussetzungen bei Eigenbauarbeiten den Versicherungsschutz übernehmen. Das Schreiben dient der Feststellung, ob die BG Bau den Versicherungsschutz für mithelfende Personen gewährt oder ob wir für diesen Schutz Beiträge entrichten müssen. Dem Schreiben lag die 4-seitige sogenannte Bauherrenauskunft, wie auch das ebenfalls 4-seitige zugehörige Merkblatt bei. Neben den ganzen personenbezogenen Angaben auf der Bauherrenauskunft enthält diese auch eine Liste, auf der die verschiedensten Gewerke und Teilgewerke gelistet sind und man eine der folgenden Optionen ankreuzen kann:

  • Eigenbauarbeiten unter Mithilfe von Helfern
  • Eigenbauarbeiten des Bauherrn/Mit-Bauherrn oder seines Ehegatten
  • An gewerbliche Unternehmen vergebene Vetragsarbeiten

Wählt man die letzte Position aus, muss noch der Name und die Anschrift des Unternehmens ergänzt werden.

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