Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW & Baustellenschild

Man sind die schnell. Am Dienstag Morgen habe ich bei der Stadt Eschweiler erst den Bauantrag in zweifacher Ausfertigung abgegeben und heute hatten wir schon wieder Post von der Stadtverwaltung. Zum einen befand sich darin ein Gebührenbescheid für das Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Vorzeitige Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll“. Uns wurde also wunschgemäß mitgeteilt – ich zitiere, „dass seitens der Stadt Eschweiler nicht beabsichtigt ist, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.“

Hurra! Und jetzt wissen wir auch, was mit dem „grünen Punkt“ gemeint ist. Guckt es euch doch einfach selber mal an:

Baustellenschild entfremdet kleiner

Da die Stadt soooo schnell war, haben wir auch ganz flott die geforderten Gebühren (50,– €) überwiesen – damit wir gar nicht erst aus der Übung kommen… Jetzt müssen nur noch 14 Tage vergehen und wir dürfen mit dem Bau beginnen. Das heißt frühestens am 12. August könnte der Bagger kommen.

1 Kommentar bisher »

  1. Andrea sagt

    am 4. Oktober 2010 @ 20:42

    Hallo liebe Bauherren,
    ich bin gerade dabei, Euer Bautagebuch zu lesen, weil ich mich auch gerade mit dem Gedanken „herumschlage“ mit welchem Baupartner ich bauen möchte. ProHaus ist dabei in die engere Wahl gefallen. Aber was mir aufgefallen ist, ist, daß Euer Bauvorhaben durch ProHaus durchgeführt wird, aber auf dem Bauschild als Entwurfsverfasser ein Architekt von Gussek-Haus, benannt wird. Könnt Ihr mir dazu eine Info geben? Ich wünsche Euch dass Euer Bauvorhaben reibungslos durchgeführt wird und sende viele Grüße nach NRW vom schönen Chiemsee in Bayern. Andrea

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